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Claims Service: 90 Tage Frist fällt

Der Benachrichtigungsdienst für mögliche Markenverletzungen soll künftig ohne Befristung laufen. Über einige Abläufe herrscht aber noch Uneinigkeit.


Der Markenschutz unter den new gTLDs ist kurz vor Weihnachten noch einmal erweitert worden: Die Internetverwaltung ICANN hat die bisherige 90-Tage-Frist für den Claims Service gestrichen. Der Benachrichtigungsservice für mögliche Markenschutzverletzungen gilt ab sofort unbegrenzt für alle new gTLDs. Voraussetzung, um den Claims Service zu nutzen, ist ein Eintrag im Trademark Clearinghouse. Der Claims Service kann optional aktiviert werden. Wenn dann eine Domain registriert wird, die mit der eingetragenen Marke identisch ist, wird zunächst der Registrant benachrichtigt, dass möglicherweise Markenrechte verletzt werden. Bleibt der Registrant bei seinem Wunsch, wird auch der Markeninhaber benachrichtigt und kann reagieren. Ursprünglich sollte der Claims Service nur während der ersten 90 Tage der General Availabilty einer new gTLD gelten. Mit der Änderung ist der Dienst für die gesamte Laufzeit eines TMCH-Eintrages gültig. Uneinigkeit herrscht derzeit noch darüber, wie das Benachrichtigungssystem im Einzelnen dauerhaft organisiert werden soll. Zusätzliche Gebühren sollen aber einer Mitteilung des TMCH zufolge nicht anfallen. Markeninhaber können für ihre Einträge eine Laufzeit zwischen einem, drei oder fünf Jahren auswählen. Die Teilnahme am TMCH berechtigt einen Markeninhaber während einer Sunrise-Phase Domains passend zu dem Markennamen zu registrieren. Der Eintrag gilt während seiner Laufzeit für alle new gTLDs. Akkreditierte TMCH-Agents unterstützen Markeninhaber bei dem komplexen Verfahren.

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