Gemeinsam mit unserem Partner iubenda, bieten wir dir in unserer Artikelreihe Einblicke in die Welt der Paragraphen und Gesetze. Die Hinweise wurden uns von dem online-Datenschutzerklärungs-Generator iubenda zur Verfügung gestellt. Das junge Unternehmen generiert für seine über 30.000 Kunden weltweit vollständig gehostete Datenschutzrichtlinien für Websites und Apps, die ständig je nach aktueller Rechtslage überarbeitet und über die eigenen Server aktuell gehalten werden.
Trotzdem können die genannten Ausführungen natürlich nicht als ausreichende Rechtsberatung für jeden Einzelfall angesehen werden. Die Darstellung sollte jedoch einen angemessenen Überblick über die Grundlagen des Feldes geben.
Cookie Richtlinien
Die Verwendung von Cookies beinhaltet immer auch datenschutzrechtliche Aspekte. Mit der Platzierung von Cookies auf Nutzer-Endgeräten ist man in der Lage festzustellen zu welchen Webseiten Nutzer navigieren, welche Vorlieben sie haben, zu welchen Zeiten des Tages sie am liebsten online sind und noch vieles mehr. Auch wenn es aus technischer Sicht nicht einfach ist herauszufinden wer die Person hinter einem bestimmten Online-Verhalten ist, so ist es doch prinzipiell möglich.
Gemäß der europäischen Gesetzgebung muss man die Nutzer über die Platzierung von Cookies informieren – und zwar bevor man dies tut. Die Nutzer müssen die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden ob sie ihre Zustimmung verweigern oder durch Klick auf einen „OK“-Button zustimmen.
Bei der technisch anspruchsvollen Implementierung von Cookies kann iubenda helfen. Es gibt eine Lösung, die einen dabei unterstützt Cookies zu blockieren und freizugeben, ein Banner anzuzeigen und die vorherige Zustimmung des Nutzers einzuholen.
In Deutschland wurde die Europäische Cookie-Richtlinie bisher nicht umgesetzt, weil hier der Einsatz von Cookies aufgrund des derzeit noch geltenden Telemediengesetzes (Artikel 13.1 TMG) auch ohne aktive Zustimmung der Nutzer erlaubt ist. In anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es jedoch viel strengere Regelungen. Um hier eine nötige Vereinheitlichung zu schaffen tritt ab Mai 2018 eine neue E-Privacy-Verordnung in Kraft.
Nutzungsbedingungen für die Webseite/App
Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen sind, viel mehr als Datenschutzerklärungen, abhängig von der Tätigkeit und von den Gesetzen, die für das jeweilige Geschäft gelten. Dennoch gibt es einige gemeinsame Regeln, die im Folgenden skizziert werden.
Webseiten oder Apps übersehen häufig die Bedeutung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder auch Nutzungsbedingungen). Das Dokument mit den AGBs ist als rechtlich bindende Vereinbarung wie jeder andere Vertrag. Unter anderem legt er die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Zuteilung und den Ausschluss von Risiken fest.
Grundsätzlich kann man eine Webseite auch ohne AGBs führen, die Konsequenz wird dann jedoch sein, dass die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften gelten. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Verbraucherrecht, schützen die Verbraucher stark. Mit den AGBs kann man – innerhalb der Grenzen dessen, was rechtlich möglich ist – zu seinen eigenen Gunsten davon abweichen.
Obligatorische und nicht-obligatorische Informationen
Man ist grundsätzlich zwar nicht dazu verpflichtet AGBs zu erstellen, einige europäische und deutsche Vorschriften fordern jedoch dazu auf bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn man diese nicht online angibt, kann das zu Sanktionen oder Aktionen von Verbraucherverbänden oder Konkurrenten führen.
Die Gesetzeslage in Deutschland
Die Informationspflicht für Deutschland ist in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dem bereits erwähnten Telemediengesetz und einigen EU-Verordnungen.
Die meisten vorgeschriebenen Informationen müssen zur Verfügung gestellt werden, bevor der Nutzer eine vertragliche Vereinbarung eingeht. Es gibt jedoch auch Informationen, die erst nach dem Kauf erfolgen müssen (z.B. die Verpflichtung dem Nutzer unverzüglich zu bestätigen, dass seine Bestellung richtig platziert und empfangen wurde).
Wie erstellt man ein Dokument mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Es ist nicht möglich eine vollständige Übersicht über alle Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen zu liefern, da dies teilweise sehr stark von der Art des Geschäfts abhängt, das man ausführt. Es gibt jedoch einige Elemente, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer enthalten sollten:
- Die Bezeichnung des Unternehmens (Name, Adresse): Man beachte, dass gemäß § 5 TMG innerhalb der Sektion "Impressum“ der Website eine ganze Reihe von Informationen in Bezug auf das Unternehmen veröffentlicht werden müssen, einschließlich einer E-Mail-Adresse und weiterer üblicher Kommunikationsmittel
- Beschreibung des Dienstes, den die Website/App bietet (sei hier spezifisch, du willst nicht, dass Kunde behauptet, er hätte einen ganz anderen Dienst erwartet!)
- Wann und zu welchem Preis wird die Bestellung geliefert? Welche Gebiete werden bedient?
- Wie können die Kunden bezahlen? Gibt es Bearbeitungsgebühren? Man muss mindestens eine gängige und kostenlose Zahlungsweise anbieten
- In welcher Sprache wird der Vertrag abgeschlossen?
- Gibt es einen Kundendienst?
- Informiere über verfügbare (rechtliche) Garantien
- Rücktrittsrecht: Im Rahmen der EU und des deutschen Rechts haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch darauf, innerhalb von 14 Tagen von online abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, und zwar ohne die Angabe von Gründen (Achtung: die Verbraucher müssen genau über das Rücktrittsrecht informiert werden, ebenso über die Wege es auszuüben und über mögliche Rücksendekosten – der Kunde hat normalerweise Anspruch auf eine volle Rückerstattung)
- Achtung: Wenn man die Kunden nicht über das 14-Tage-Widerrufsrecht informiert, verlängert sich das Recht auf 14 Tage + 12 Monate
- Da das Rückgabe-Problem so wichtig ist, verlangen deutsche Gerichte in der Regel, dass die entsprechenden Informationen auf einer separaten, dedizierten und gut zugänglichen Seite veröffentlicht werden (in der Regel eine "Widerrufsrecht" - Fußzeile)
- Die Schaltfläche, die Kunden anklicken müssen um eine verbindliche Bestellung zu platzieren, muss den Titel "zahlungspflichtig bestellen" oder eine andere gleichwertige Formulierung tragen. Es ist wichtig, dass der gewählte Ausdruck deutlich vermittelt, dass: 1) Kunden sich gesetzlich verpflichten und 2) es sich um einen Vertrag handelt, für den sie zu zahlen haben. So ist zum Beispiel eine Schaltfläche mit der Aufschrift "Bestellung bestätigen" nicht eindeutig genug.
Die Veröffentlichung der Geschäftsbedingungen
Es reicht nicht aus Geschäftsbedingungen zu haben. Die AGBs müssen in einer Art und Weise platziert werden, dass die Kunden praktisch dazu gezwungen werden diese wahrzunehmen. Wenn das nicht der Fall ist läuft man Gefahr, dass die AGBs nicht als Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages angesehen werden.
Die am weitesten verbreitete und sicherste Lösung ist ein Kontrollkästchen + Link zu den AGBs direkt über der Schaltfläche zu platzieren, die Kunden anklicken müssen, um eine Bestellung zu tätigen. Wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert wird, bleibt die Schaltfläche inaktiv.
Die AGBs müssen außerdem in einer Art und Weise verfügbar sein, dass Kunden sie herunterladen, speichern und ausdrucken könnte.
Dieser Artikel wurde von iubenda zur Verfügung gestellt. iubenda hilft weltweit über 30.000 Kunden ihre Datenschutzerklärungen, sowie andere rechtliche Dokumente für deine Webseite, soziale Medien und mobile Apps zu erstellen.