Der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO (im Folgenden "wir", “uns/er”) unternimmt geeignete Maßnahmen, den bestmöglichen Schutz Ihrer Privatsphäre und der Sicherheit Ihrer persönlichen Daten zu ermöglichen. Diese Datenschutzhinweise beschreiben, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen, verwenden, speichern und offenlegen, wenn Sie unsere Websites besuchen, unsere Produkte und Dienstleistungen nutzen oder mit uns interagieren. Im Rahmen der Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen agieren wir auch als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Die Datenverarbeitung, die wir im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bei der Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen durchführen, ist in unserer Auftragsverarbeitungsvereinbarung verfügbar.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
InterNetX GmbH
Johanna-Dachs-Str. 55
93055 Regensburg Deutschland
E-Mail: datenschutz@internetx.com
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
InterNetX GmbH
Der Datenschutzbeauftragte
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Deutschland
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Wir können verschiedene Arten von personenbezogenen Daten über Sie verarbeiten, darunter:
Wir verarbeiten Ihre Daten auf verschiedene Arten, darunter:
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogene Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und eine reibungslose Nutzung unserer Angebote sicherzustellen. Dies umfasst unter anderem die Erfassung von Bestandsdaten, Zahlungsinformationen und Nutzungsdaten. Diese Daten werden verwendet, um Ihre Bestellungen zu verwalten, technische Unterstützung zu bieten und unsere Dienste kontinuierlich zu verbessern sowie gegebenenfalls Ihre Änderungen im Kundenbereich zu übernehmen.
Sofern Sie beabsichtigen, unser Businesspartner zu werden, verarbeiten wir in der Regel Ihre Kontaktinformationen, Unternehmensdaten und vertragsspezifische Informationen. Wir nutzen diese Informationen, um die Teilnahme an unseren Programmen zu verwalten, zur Vertragserfüllung, um die Kommunikation zu erleichtern und die Zusammenarbeit zu optimieren.
Wir verarbeiten hierzu Ihre personenbezogenen Daten wie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und Zahlungsinformationen. Diese Daten sind erforderlich, um Ihre Bestellungen abzuwickeln, den Zahlungsvorgang sicher zu gestalten und Ihnen eine reibungslose Kaufabwicklung zu gewährleisten. Darüber hinaus verwenden wir diese Daten auch, um Ihnen Rechnungen bereitzustellen.
Zur Betrugsprävention und Verhinderung von Zahlungsausfällen verarbeiten wir bestimmte personenbezogene Daten, einschließlich Transaktions- und Zahlungsinformationen. Diese Datenverarbeitung hilft uns, verdächtige Aktivitäten zu erkennen, Risiken zu minimieren und die finanzielle Sicherheit sowohl für Sie als auch für uns zu gewährleisten. Wir prüfen dabei, ob bei Ihrer Onlinebestellung Indizien für eine missbräuchliche Nutzung unseres Webservice oder für Betrugsversuche mittels des Ihrerseits eingesetzten Endgeräts bestehen. Zudem werden Ihre Gerätedaten mit Daten zu Geräten abgeglichen, von denen aus in der Vergangenheit betrügerische Handlungen vorgenommen wurden oder ein entsprechender Verdacht bestand. In der Regel überprüfen Mitarbeiter von IONOS oder eines Dienstleisters die Ergebnisse an relevanter Stelle auch manuell.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für Marketingzwecke, um Ihnen individualisierte Angebote und Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Hierbei werden wir von unseren berechtigten Interessen geleitet, unsere Kundenbeziehungen zu stärken und unsere Dienstleistungen und Produkte kontinuierlich zu verbessern. Wir setzen hierbei auch maschinelles Lernen ein, um individuelle Produktempfehlungen zu berechnen. Das maschinelle Lernen dient dem Zweck, effizient und gezielt Werbung an unsere Kunden zu richten. Die Basis für die Berechnungen ist das jeweilige Nutzungsverhalten der Kunden innerhalb unserer Webseiten sowie gegebenenfalls auch der Webseiten der Verbundunternehmen der IONOS Group SE. Wir haben diesbezüglich ein überwiegendes berechtigtes Interesse, durch den Einsatz von maschinellem Lernen geschäftliche Prozesse zu optimieren oder Produkte ansprechender zu gestalten. Wir haben jedoch zum Schutz Ihrer Daten alle personenbezogenen Daten soweit möglich anonymisiert oder entsprechende Löschroutinen implementiert.
Um zielgerichtet Werbung in Form von Anzeigen auf Portalen unserer Marketing-Partner oder unserer Verbundunternehmen zu übermitteln, verwenden wir auch Dienste wie Meta Custom Audiences, LinkedIn Matched Audiences, TikTok Custom Audiences, Reddit Custom Audiences sowie Google Customer Match. Wir übermitteln dabei Bestandsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postleitzahl, Land) an unsere Marketing-Partner. Die Daten werden hierbei jedoch nicht im Klartext versendet, sondern vorab mittels SHA 256-Algorithmus gehasht und anschließend übermittelt. Daraufhin erfolgt durch den Marketing-Partner ein Abgleich mit eigenen, gleichen Daten, um daraufhin zielgerichtet personalisierte Werbung in Form von Anzeigen auf den Portalen des jeweiligen Marketing-Partners oder unserer Verbundunternehmen anzuzeigen.
Art der Daten:
Verwendungszwecke:
Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken ist unser berechtigtes Interesse sowie die von Ihnen erteilte Einwilligung in ausgewählte Datenverarbeitungen.
Widerspruchsrecht:
Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken einzulegen. Sie können als Kunde Ihre Einstellungen für den Empfang von Newslettern, telefonischer Kontaktaufnahme und werblichen E-Mails jederzeit über Ihren Kundenbereich (Control-Panel) ändern oder Ihren Widerspruch unter: datenschutz@internetx.com geltend machen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Wir geben erforderlichenfalls Ihre personenbezogenen Daten an folgende Kategorien von Empfängern weiter:
Innerhalb der Unternehmensgruppe kann ein Datenaustausch mit verbundenen Unternehmen der IONOS Group SE oder der United Internet AG stattfinden, um Verwaltungsprozesse und Dienstleistungen zu optimieren.
Innerhalb der Unternehmensgruppe kann ein Datenaustausch mit verbundenen Unternehmen der IONOS Group SE oder der United Internet AG stattfinden, um Verwaltungsprozesse und Dienstleistungen zu optimieren.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen. In solchen Fällen werden wir sicherstellen, dass geeignete Garantien getroffen werden, um Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zu schützen, sofern Sie uns nicht Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung im Einzelfall erteilt haben.
Wir haben angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.
Wir speichern grundsätzlich Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die in diesen Datenschutzhinweisen genannten Zwecke erforderlich ist oder wie wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet oder berechtigt sind. So speichern wir beispielsweise Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer eines mit Ihnen geschlossenen Vertrages. Beruht hingegen eine Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses, so speichern wir Ihre Daten in der Regel bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Widerruf oder Widerspruch erteilen.
Weitergehende Informationen zu einzelfallbezogenen Aufbewahrungsfristen finden Sie beispielhaft nachfolgend aufgelistet.
Vertragsdaten: Gespeichert für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre aufgrund steuerlicher und handelsrechtlicher Bestimmungen) bestehen.
Rechnungsdaten: Bis zur Beendigung des Vertrags und darüber hinaus, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (bis zu 10 Jahre).
Chat- und Kommunikationsdaten/Gesprächsaufzeichnungen: Chat- oder Gesprächsverläufe werden für 90 Tage gespeichert. Falls ein Chat oder ein Telefonanruf zu einem Vertragsschluss führt, wird der relevante Teil für die Vertragsdauer + erforderlichenfalls gesetzliche Frist gespeichert (bis zu 10 Jahre).
Gewinnspiele: Daten, die im Rahmen von Gewinnspielen verarbeitet werden, werden in der Regel nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine weiteren Aufbewahrungsfristen bestehen oder der Weiterverwendung der Daten durch den Teilnehmer zugestimmt wurde.
Auskunftsersuchen: Sofern betroffene Personen uns gegenüber ihr Recht auf Auskunft geltend machen, speichern wir die Daten für die Dauer bis zur Erteilung der vollständigen Auskunft und darüber hinaus bis zu 3 Jahre.
Kontaktformulare/Kontaktstellen: Daten, die im Rahmen von Anfragen über Kontaktformulare oder Kontaktstellen verarbeitet werden, speichern wir in der Regel bis zur vollständigen Bearbeitung der Anfrage, sofern keine darüber hinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
Analyse- und Trackingdaten: Daten, die zur Verbesserung von Diensten verwendet werden, werden in der Regel für eine kurze Zeit gespeichert, z.B. für die Dauer der Cookie-Lebenszeit.
Sicherheits- und Betrugspräventionsdaten: In der Regel bis zu 6 Monate gespeichert. Längere Speicherdauern sind jedoch zweckbezogen möglich.
Friendly Captcha und reCAPTCHA Daten: Bis zur Erreichung des Zwecks (Sicherheitsprüfung) gespeichert.
Marketingdaten: Werden in der Regel bis auf Widerspruch gespeichert. KI-basierte Daten: In der Regel handelt es sich um aggregierte Daten. Sofern der Personenbezug nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Daten bis zur Zweckerreichung aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Marketing- und Newsletter-Daten: Gespeichert bis zum Widerruf der Einwilligung oder Erfüllung des Zwecks.
Bewertungs- und Umfragedaten: Bis zur Beendigung des Vertrags oder Erfüllung des Zwecks, wie z.B. spätestens 24 Monate nach einer Umfrage für deren Verbesserung.
Google Analytics und ähnliche Tracking-Dienste: Zeitlich begrenzt durch Cookie-Einstellungen oder bis der Widerruf erfolgt.
Kommentare in Blogs: Kommentare verbleiben, bis der Blog gelöscht oder der Kommentar als rechtlich bedenklich eingestuft wird.
Webinare und Demos/Produkttests: Daten werden bis zur Durchführung des Webinars/der Demo oder des Produkttests gespeichert und ggf. für Folgekommunikation verwendet.
Cloud-Daten und IT-Services: Speicherung bis zur Löschung durch den Nutzer oder bei Vertragsende.
CDN und Web-Dienste: Daten werden bis zur Beendigung des Dienstes oder durch Löschanforderung des Benutzers gespeichert.
Logfiles und temporäre Speicherdaten: Häufig zwischen wenigen Tagen bis maximal 60-90 Tage, abhängig vom konkreten Sicherheits- oder Betriebsbedarf.
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO, einschließlich Profiling statt, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in erheblicher Weise beeinträchtigt, außer dies ist gesetzlich zulässig.
Sie haben folgende Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Recht auf Löschung: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten. Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Sie haben zudem das Recht, sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Für die Geltendmachung Ihrer Rechte verwenden Sie bitte die unter Punkt 2 hinterlegten Kontaktdaten. Als Kunde haben Sie darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, im Kundenbereich (Control-Panel) die Sie betreffende Datenverarbeitung einzusehen oder zu ändern.
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Wir können diese Datenschutzhinweise von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die aktuelle Version wird auf dieser Website veröffentlicht.
(1) Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend für alle Verträge, die die InterNetX GmbH (nachfolgend InterNetX genannt) mit ihren Kunden im Bereich Domains schließt. Änderungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen darf InterNetX vornehmen, soweit diese infolge einer nachträglichen Störung des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (z. B. Unwirksamkeit von Regelungen wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt InterNetX dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser BVB) mit. Gleichzeitig wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die geänderten Besonderen Vertragsbedingungen Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages werden, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Änderungstermin zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Ergänzend hierzu wird auf Ziffer 2 Abs. 1 hingewiesen.
(2) Vertragsgrundlagen sind die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level- Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, dass Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers an Dritte übertragen oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z. B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (Transfer) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich; InterNetX weist den Kunden deshalb darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von InterNetX zu verstoßen.
(3) Da die einzelnen Vergabestellen bzw. Registries ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass InterNetX Einfluss darauf hat, wird InterNetX, sobald sie Kenntnis von relevanten Änderungen erlangt, diese Änderungen unter https://www.internetx.com/tld-registrierungsbedingungen/ zur Verfügung stellen; hier findet sich stets eine unverbindliche Übersicht des Standes einzelner Registrierungsbedingungen der über InterNetX verfügbaren Top-Level-Domains sowie Links auf die allein verbindlichen Originalfassungen von Registrierungsbedingungen einzelner Vergabestellen bzw. Registries. InterNetX ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden weiterzugeben; soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, ist er entsprechend verpflichtet, diese seinerseits an seine Kunden verbindlich weiterzugeben. Im Einzelnen gilt Folgendes:
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, DENIC-Registrierungsrichtlinien und DENIC-Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt. Der Kunde ersetzt InterNetX alle Schäden und stellt InterNetX von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder sein Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die sein evtl. Endkunde selbst aus diesem Grund gegen InterNetX erhebt. Soweit Registrierungen von Domains unterhalb der Top Level Domains .com, .net, .org oder anderer generischer Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP), weitere einschlägige ICANN Bestimmungen und/oder Bedingungen hingewiesen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung von Domains unterhalb sonstiger Top Level Domains (z. B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains). Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, die entsprechenden Registrierungsbedingungen an seinen Kunden weiterzugeben. Als Sub-Provider bearbeitet er Mitteilungen und Anfragen von InterNetX bzw. der Vergabestelle/Registry (z. B. von DENIC) und leitet individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige in angemessener Frist an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen der Vergabestelle bzw. der Registry und dem Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anforderung übergibt der Sub-Provider die Registrierungsunterlagen an InterNetX oder an die einzelnen Vergabestellen (z. B. DENIC).
(1) Soweit die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet- Adressen ändern, ist InterNetX berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung für den Kunden unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(2) Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. InterNetX ist auch im Übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Außerdem kann - insbesondere bei anderen als .de-Domains - für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.
Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt. Der Preis ist erstmals bei Registration fällig, im Falle eines Providerwechsels (Transfer) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Verwaltungsgebühr des weiteren Jahres (inkl. Verlängerung ab Expiration) jeweils jährlich im Voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen weiteren Jahres im Voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen. InterNetX ist berechtigt, die Registrierung von Domains erst nach Zahlung der hierfür geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Außerdem ist InterNetX nach der Rechtsprechung berechtigt, an Domains ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.
(1) Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei einem Transfer ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start des Transfer einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, InterNetX jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von InterNetX verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen.
(2) Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von InterNetX; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de- Domains die unter https://www.denic.de/webwhois/ veröffentlichten Angaben und teilt InterNetX erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei sonstigen Domains (z. B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).
(3) Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC-Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber InterNetX dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC-Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten; bei .de-Domains weist er seinen Kunden im Übrigen darauf hin, dass er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen lässt und dass die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain-Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im Übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).
Bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden haftet InterNetX nicht für außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß obiger Ziff. 4 (2) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens InterNetX ausgeschlossen. Im Übrigen behält sich InterNetX vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen im Falle rechtswidriger Inhalte von Webseiten das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben.
InterNetX weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei der Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. Whois-Datenbanken). Wird der Kunde als Reseller tätig, sollte er nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-) Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z. B. zur Veröffentlichung dieser Daten in Whois-Datenbanken) übermitteln.
Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3, Ziffer 3 Abs. 6). Für InterNetX liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird.
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesen BVB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit es sich nicht um solche gemäß Ziff. 1 Abs. 1 dieser BVB handelt. (2) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser BVB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Besonderen Vertragsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen vereinbarten Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbedingung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend für alle Verträge, die die InterNetX GmbH (nachfolgend InterNetX genannt) mit ihren Kunden im Bereich Server schließt. Änderungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen darf InterNetX vornehmen, soweit diese infolge einer nachträglichen Störung des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (z. B. Unwirksamkeit von Regelungen wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt InterNetX dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser BVB) mit. Gleichzeitig wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die geänderten Besonderen Vertragsbedingungen Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages werden, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Änderungstermin zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
(1) InterNetX erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
(2) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; InterNetX ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen. InterNetX ist berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Es wird ausdrücklich der "früheste Termin für die Anschaltung" vereinbart.
Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht, es sei denn dem Kunden steht ein Minderungsrecht gemäß Ziffer 4. (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von InterNetX erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem – soweit nicht vertraglich abweichend geregelt - die allgemeine Administration im Umgang mit den von InterNetX zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen. Der Kunde sichert zu, dass von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Es obliegt insoweit allein dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln. Der Kunde hat auch sicherzustellen, dass seine auf einem Server von InterNetX eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch InterNetX stören könnten; im Übrigen ist auch die Administration des Servers Aufgabe des Kunden, es sei denn es ist vertraglich abweichend geregelt (z. B. Full Managed Server). Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist insbesondere für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2PTauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt, entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich InterNetX das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Auch bei einem erheblichen Verstoß gegen sonstige Pflichten (z. B. Verstoß gegen Verbot von Spamming, Internet-Seiten mit beleidigendem, diskriminierendem, rassistischen Inhalt etc.) ist InterNetX berechtigt, nach ihrer Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen bzw. den Server vorübergehend vom Netz zu trennen. Dies gilt entsprechend, wenn InterNetX von Dritten auf entsprechende Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird.
(1) Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein (weiteres) Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(2) Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3, Ziffer 3 Abs. 6). Für InterNetX liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät.
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesen BVB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit es sich nicht um solche gemäß Ziff. 1 dieser BVB handelt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser BVB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Besonderen Vertragsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen vereinbarten Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbedingung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Agreement
1. Customer and Provider agree that Provider will make available to Customer certain Services on and in accordance with the terms of this Agreement – consists of the following documents including any amendment thereof or supplement thereto, as well as all acts related to performance of the agreement(s), including without limitation its Annexes (hereinafter collectively referred to as the ‘Agreement’):
A. General, with Annex Definitions [link];
B. Switching & Exit [link], with Annex Switching & Exit Plan;
C. Termination [link];
2. The aforementioned documents separately and collectively form an integral part of the Agreement. Any reference to the Agreement shall be deemed to include a reference to said documents.
3. The agreement between Parties on the above supersedes and replaces any previous arrangement, understanding or agreement, whether written or oral, between the Parties with respect to the subject matter in the aforementioned documents. Any matters not covered by these Agreement will be governed by the general terms and any other applicable terms for the Client's services.
Definitions
4. The definitions used and applicable in the Agreement are set forth in the Annex Definitions, hereunder.
(2) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; InterNetX ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen. InterNetX ist berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Es wird ausdrücklich der "früheste Termin für die Anschaltung" vereinbart.
Miscellaneous
5. In case of any conflict or other dispute between Parties under or related to this Agreement, Parties will discuss and aim to amicably settle the matter at hand in good faith in line with Article 27 Data Act but without prejudice to any rights and remedies each Party may have.
Annex Definitions
The following definitions in this Agreement, will have the following meaning:
1. Annex means an annex, schedule or exhibit explicitly referenced in the Agreement;
2. Customer as defined in Article 2(30) Data Act: a natural or legal person that has entered into a contractual relationship with a Provider of Data Processing Services with the objective of using one or more Data Processing Services. For purposes of this Agreement, said Customer is the legal entity, person or organisation with whom Provider wishes to enter into, enters into or has entered into a legal relationship regarding providing Services by Provider, as well as related matters. There is no sectorial limitation under the Data Act, whether a Customer is part of the private, public, public-private or any other sector;
3. Data as defined in Article 2(1) Data Act. For easy reference: any digital representation of acts, facts or information and any compilation of such acts, facts or information, including in the form of sound, visual or audio-visual recording;
4. Data Act means Regulation (EU) 2023/2854 (‘DA’);
5. Data egress charges as defined in Article 2(35) Data Act. For easy reference: data transfer fees charged to Customers for extracting their data through the network from the ICT infrastructure of the Provider of Data Processing Services to the system of a different provider or to on-premises ICT infrastructure;
6. Data Processing Service as defined in Article 2(8) Data Act. For easy reference: a digital service that is provided to a Customer and that enables ubiquitous and on-demand network access to a shared pool of configurable, scalable and elastic computing resources of a centralised, distributed or highly distributed nature that can be rapidly provisioned and released with minimal management effort or service provider interaction. For purposes of this Agreement, the said data processing services regard those provided or to be provided by Provider to Customer as agreed under the Agreement, not being Other Services;
7. Destination Provider as mentioned in Article 2(34) Data Act, means the destination provider of data processing services, whereby the Customer changes from using the Data Processing Services from Provider to using another data processing service of the same service type, or other service, offered by such different provider of data processing services, or to an on-premises ICT infrastructure, including through extracting, transforming and uploading the data;
8. Digital assets defined in Article 2(32) Data Act. For easy reference: elements in digital form, including applications, for which the Customer has the right of use, independently from the contractual relationship with the Data Processing Service it intends to switch from;
9. Exportable data as defined in Article 2(38) Data Act. For easy reference: the input and output data, including metadata, directly or indirectly generated, or cogenerated, by the Customer’s use of the Data Processing Service, excluding any assets or data protected by intellectual property rights, or constituting a trade secret, of the Provider or third parties;
10. Functional Equivalence as defined in Article 2(37) Data Act. For easy reference: re-establishing on the basis of the customer’s exportable data and digital assets, a minimum level of functionality in the environment of a new data processing service of the same service type after the switching process, where the destination data processing service delivers a materially comparable outcome in response to the same input for shared features supplied to the Customer under the Agreement;
11. Interoperability as defined in Article 2(40) Data Act. For easy reference: the ability of two or more data spaces or communication networks, systems, connected products, applications, Data Processing Services or components to exchange and use data in order to perform their functions;
12. Maximum Notice Period as defined in Article 25(2)(d) Data Act, and within that meaning further defined in the part Switching and Exit, as agreed between Parties under the Agreement;
13. Mandatory Maximum Transitional Period md as defined in Article 25(2)(a) Data Act, and within that meaning further defined in the part Switching and Exit, as agreed between Parties under the Agreement;
14. Metadata as defined in Article 2(2) Data Act. For easy reference: a structured description of the contents or the use of data facilitating the discovery or use of that data;
15. Minimum Period of Data Retrieval as defined in Article 25(2)(g) Data Act, and within that meaning further defined in the part Switching and Exit, as agreed between Parties under the Agreement;
16. Non-personal Data as defined in Article 2(4) Data Act. For easy reference: data other than Personal Data;
17. On-premises ICT infrastructure as defined in Article 2(33) Data Act. For easy reference): ICT infrastructure and computing resources owned, rented or leased by the customer, located in the data centre of the customer itself and operated by the customer or by a third-party;
18. Other Services means all professional services of whatever nature to be provided by Provider to Customer under the Agreement as defined therein, that are not Data Processing Services;
19. Party or Parties means Customer or Provider, respectively Customer and Provider;
20. Personal Data as defined in Article 4, point (1), of Regulation (EU) 2016/679 (General Data Protection Regulation (‘GDPR’));
21. Plan means the switching and exit plan referred to in the part Switching and Exit, as agreed between Parties under the Agreement;
22. Processing as defined in Article 2(7) Data Act. For easy reference) being: any operation or set of operations which is performed on data or on sets of data, whether or not by automated means, such as collection, recording, organisation, structuring, storage, adaptation or alteration, retrieval, consultation, use, disclosure by transmission, dissemination, or other means of making them available, alignment or combination, restriction, erasure or destruction;
23. Provider (or as also mentioned in Article 2(34) Data Act, Source Provider) means the source provider of data processing services being the legal entity with whom Customer wishes to enter into, enters into or has entered into a legal relationship regarding providing data processing services and other Services by Provider under the Agreement;
24. Same Service Type as defined in Article 2(9) Data Act. For easy reference) being: a set of Data Processing Services that share the same primary objective, data processing service model and main functionalities;
25. Services means both the Data Processing Services as well as all Other Services as agreed by Parties under the Agreement;
26. Service Fee means the fees due and owed by Customer to Provider as consideration for the provision of Services as agreed by Parties under the Agreement;
27. Switching as defined in Article 2(34) Data Act. For easy reference : the process involving the (source) Provider, a Customer of a data processing services and, where relevant, a destination provider of data processing services, whereby the customer of a data processing service changes from using one data processing service to using another data processing service of the same service type, or other service, offered by a different provider of data processing services, or to an on-premises ICT infrastructure, including through extracting, transforming and uploading the data;
28. Switching charges as defined in Article 2(36) Data Act. For easy reference: charges, other than standard service fees or early termination penalties, imposed by a provider of data processing services on a customer for the actions mandated by the Data Act for switching to the system of a different provider or to on-premises ICT infrastructure, including data egress charges.
1. Information
1.1. Before placing the order for the Data Processing Services, the Provider has provided the Customer with clear information about:
1.1.1 available self-service automated switching tools for such Services (“Switching Tools”) and the conditions of their use;
1.1.2 their standard service fees and, where applicable, early termination penalties;
1.1.3 the Switching Charges, including the fees for use the Switching Tools;
1.2. Annex 1 to this Part B of the Agreement includes:
1.2.1. an exhaustive specification of categories of Data and Digital Assets that can be transferred with the use of Switching Tools, including at a minimum all Exportable Data;
1.2.2. an exhaustive specification of categories of Data specific to the internal functioning of the Provider’s Data Processing Service that will be exempted from the obligation to export data where there is a risk of breach of the Provider’s trade secrets.
1.2.3.information on procedures for switching and porting with the use of Switching Tools, including methods and formats, restrictions and technical limitations, procedures, instructions, documentation, as well when applicable, best practices, capabilities, technical support which the Provider will make available to the Customer (especially during testing, preparation for switching and switching), including any hotlines available for the Customers during the switching or alternative communication channels, tests scenarios. This information must explain how to switch all Exportable Data and Digital Assets in a coherent and consistent way fast enough for an effective switching.
1.2.4. clear information concerning known risks to continuity in the provision of the functions or services on the part of the source Provider;
1.3. The Provider’s on-line register with data structures and formats, relevant standards and open interoperability specifications for Data is specified in Annex 1.
2. Initiation of the swichting process
2.1. The Customer must give the Provider a switching notice that it initiates the switching, observing the Notice Period. If the Customer wishes to switch only with regard to certain Services, Data or Digital Assets, it must specify that in the switching notice.
2.2. In the switching notice the Customer must inform whether it intends:
2.2.1. to switch to a different Provider of Data Processing Services;
2.2.2. to switch to an on-premises ICT infrastructure of the Customer; or
2.2.3. not to switch but only erase their exportable Data and Digital Assets.
2.3 The Customer's switching notice must be unambiguous for the Provider to initiate action and for any associated deadlines to commence.
3. Transition Period
3.1. When the Provider cannot respect the agreed Transitional Period of 30 days because this is not technically feasible, the Provider undertakes to:
3.1.1. notify in writing the Customer within 14 working days after receiving the notice for switching;
3.1.2. indicate an alternative Transitional Period, which must not exceed seven (7) months from the date of the Customer’s switching notice; and
3.1.3. give proper justification for the technical unfeasibility
3.2 The Customer may extend the Transitional Period once, for a period they consider more appropriate for their own purpose. In that case, the Customer must notify the Provider in writing of their intention until the end of the original Transitional Period and indicate the alternative Transitional Period.
4. Obligations of the Provider during the switching process
4.1. Within the scope of its obligations under the Data Act, Provider undertakes to provide reasonable assistance to the Customer and third parties authorised by the Customer once the switching process starts and throughout its duration so that the Customer can switch within the Mandatory Transitional Period. To this effect, the Provider must, in particular:
4.1.1 Act with due care to maintain business continuity and continue to provide the functions or services under the Agreement.
4.1.2. Maintain a high level of security throughout the switching process, in particular for the security of the data during their transfer
5. Customer’s obligations
5.1. The Customer undertakes to take all reasonable measures to achieve effective switching. The Customer undertakes to be responsible for the import and implementation of Data and Digital Assets in their own systems or in the systems of the Destination Provider.
5.2. The Customer or third parties authorised by them, including the Destination Provider, undertake to respect the intellectual property rights of any materials provided in the switching process by the Provider as well as Provider’s trade secrets.
5.3. In the context of data transfer, the Provider's primary obligation is to extract and make the data available to the Customer. This process may necessitate specific activities and cooperation from the Customer. To enable the Provider to fulfill its obligations, the Customer's active collaboration is required in certain instances. This may include, but is not limited to, the Customer's responsibility to provide adequate storage, access credentials, and cryptographic keys necessary for downloading the data via self-service mechanisms. Further detailed procedures and requirements for customer cooperation are available on the website specified in Annex 1.
6. Data retrieval and erasure of data
6.1. The Customer could retrieve or erase their data during the Agreed Period of Data Retrieval,which is 30 days.
6.2. At the end of the Agreed Retrieval Period, and if the switching process has been completed successfully, the Provider undertakes to erase all Exportable Data and Digital Assets generated by the Customer or related to the Customer directly, except for the Exportable Data which the Provider is obligated to store under mandatory EU or EU Member States laws.
7. Charges for the switching process and egress charges
The Provider reserves the right to charge the Customer switching fees within the scope permitted by the Data Act.
8. Termination of the switching process
8.1. As soon as the Customer notifies the Provider that the switching process is successfully completed, the Provider undertakes to notify the Customer immediately of the contract’s termination. This corresponds to Clause 5.1 in the Part on Termination. If the Customer will not confirm successful switching within 30 working days from such request, it is deemed that the switching was not successful and the Agreement will not be terminated and will continue on its existing terms.
8.2. If the Customer does not want to switch but rather to erase their Exportable Data and Digital Assets as per point 3.2.3 Initiation of the switching process above, at the end of the agreed Notice Period the Provider undertakes to notify the Customer of the termination of the contract.
(referred to in Clause 1.2)
1. Categories of Data and Digital assets that can be transferred including at a minimum all Exportable Data: Customer’s content data (ex. document, images, videos, databases), Customer’s data processed by applications (ex. CRM data, ERP data), Customer’s logdata, Customer’s configuration files, Customer’s virtual machine images, Customer’s metadata (incl. Customer’s file metadata, Customer’s system metadata, Customer’s database metadata), Customer’s communication data, Customer’s applications, Customer’s software licences, custom scripts and automation, Customer’s data schemas and models.
2. Categories of Data and Digital Assets specific to the internal functioning of the Provider’s data processing service, with risk of a breach of the provider’s trade secrets, which are exempted from switching : system architecture and design data, core software and platform code, security infrastructure and protocols, performance optimization and resource management data, operational and monitoring data.
3. Data and Digital Assets protected by the intellectual property rights of Provider or third parties, which are exempted from switching: software and algorithms, infrastructure and system configurations, internal operational data, brand and branding assets, derived and interferred data, operational know-how.
4. Information on procedures for switching and porting with the use of switching tools: Link
5. Known risks to continuity in the provision of the functions or services of the Source Provider: the services can generally continue to be used during the transfer. However, the following exemplary risks in particular in connection with dependence on third-party systems and customer input cannot be ruled out: post-transfer application compatibility issues, unexpected data volume or complexity, dependency on third-party integrations, lack of clear communication or coordination.
Definitions
To understand the key terms used in these part of the Agreement, we recommend that you first consult the section on “Definitions”, which are applicable for the whole Agreement. The terms in this part of the Agreement starting with capital letter are defined in the section “Definitions”.
Termination
1.1 The Agreement will be considered terminated between the parties when one of the following events has occurred in full:
1.1.1 Where applicable, on the successful completion of the switching process (‘Event A’). or;
1.1.2 At the end of the Maximum Notice Period where the Customer does not wish to switch but to erase its exportable Data and Digital Assets on termination of the service (‘Event B’).
Should Event A or B occur before the agreed minimum contract term expires, the Provider is entitled to retain fees already paid by customer or claim the remainder of the fees agreed for the minimum contract term in full as an early termination fee.
Termination of the Agreement if the switching process is successfully completed will be further detailed and otherwise arranged for in the Clauses 3.1 and 4.1.
In any case, the Customer should inform the Provider of its successful switching as set forth in Clause 4.1.
2.1. At its discretion, Customer will involve the Destination Provider on Customer’s behalf.
Termination Process
3.1 Successful completion of the switching process set forth in Clause 1.1.1 can only occur and will be (deemed) completed, after:
3.1.1. the [Maximum] Agreed Notice period (equal to the minimum contract term, but no longer than 2 months) has expired, and
3.1.2. the Transitional Period (max. 30 days) has commenced after the Notice Period has elapsed, Clause 1.1.1 applies, and the Switching and Exit Assistance set out in that clause must be initiated and completed;
3.1.3. the Data Retrieval Period has commenced after the termination of the Transitional Period, and;
3.1.4. the data erasure has been completed successfully after the expiry of the Data Retrieval Period or after the expiry of an alternative agreed period following the successful completion of the switching process.
4.1 As soon as the Customer notifies the Provider that the switching process is successfully completed, the Provider undertakes to notify the Customer immediately of the termination of the Agreement. If the Customer does not notify the Provider about successful switching or the lack thereof, it is deemed that the switching was not successful and the Agreement will not be terminated and will continue on its existing terms.
4.2. If the Customer does not wish to switch but rather to erase its exportable data and digital assets set forth in Clause 1.1.2 termination can only occur and will be deemed completed, if:
4.2.1. the [Maximum] Agreed Notice Period has expired, and;
4.2.2. the Customer has unconditionally and clearly asked the Provider to execute the Data Erasure, and in response the Data has been successfully erased.
4.2.3. At the end of the Agreed Notice Period the Provider undertakes to notify the Customer of the termination of the contract.
Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend für alle Verträge, die die InterNetX GmbH (nachfolgend InterNetX genannt) mit ihren Kunden im Bereich SSL-Zertifikate schließt. Änderungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen darf InterNetX vornehmen, soweit diese infolge einer nachträglichen Störung des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (z. B. Unwirksamkeit von Regelungen wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt InterNetX dem Kunden schriftlich oder elektronisch (normalerweise in Form einer Neufassung dieser BVB) mit. Gleichzeitig wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die geänderten Besonderen Vertragsbedingungen Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages werden, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Änderungstermin zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Alle Lieferungen und Leistungen der InterNetX GmbH für SSL-Zertifikate erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Besonderen Vertragsbedingungen für SSL-Zertifikate (BVB). Abweichende, insbesondere mündlich getroffene Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch InterNetX. Die Inanspruchnahme von (Teil-)Leistungen oder Produkten gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Vertragspartners dies ausschließen.
Ein Vertrag über die Ausstellung eines Zertifikats kommt im Rahmen eines Partner-Vertrages oder per Einzelauftrag zustande. Mit der Zusendung des SSL Rahmenvertrages bietet der Kunde den Vertragsschluss an, den InterNetX mit der Einrichtung eines Accounts und Übersenden der Zugangsdaten für den SSL Manager annehmen kann. Mit jeder Zertifikatsbestellung wird ein zusätzlicher Vertrag mit den sog. Certification Authorities geschlossen.
Der Kunde/Partner ist insbesondere verpflichtet,
a) für die Richtigkeit der für die Ausstellung eines Zertifikats benötigten Daten zu sorgen,
b) das Zertifikat bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich zu verwenden,
c) die von InterNetX mitgeteilten Zugangskennungen, Passwörter etc. sicher aufzubewahren, gegenüber Dritten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
d) bei einem Verlust oder Missbrauch der mitgeteilten Zugangsdaten InterNetX umgehend zu informieren.
Der Kunde bestätigt hiermit, dass er das "Certificate Subscriber Agreement" der jeweiligen Certification Authority gelesen und verstanden hat. Dieses ist jeweils wie folgt einsehbar:
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise richten sich an gewerbliche Kunden und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Grundsätzlich werden alle Rechnungen per Bankeinzug bezahlt, für die der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat. Es liegt jedoch im Ermessen von InterNetX, eine alternative Bezahlung (per Rechnung) zu akzeptieren. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist InterNetX berechtigt, Zertifikate zu sperren, den Vertrag zu kündigen, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen und ggfs. Schadensersatz geltend zu machen.
Die Laufzeit des Vertrages über die Ausstellung eines Zertifikats ist gebunden an die Gültigkeit des Zertifikates. In der Regel beträgt die Laufzeit eines Zertifikates ein Jahr. Gegen den Willen des Kunden kann InterNetX ein Zertifikat insbesondere dann sperren, wenn der begründete Verdacht des Missbrauchs des Zertifikats besteht, sich der Kunde in nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug befindet oder der Kunde bei der Beantragung eines Zertifikats gegenüber InterNetX unrichtige Angaben gemacht hat. Im Falle eines schweren Missbrauchs des ausgestellten Zertifikates ist InterNetX berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Bestellsystem (sog. "SSL Manager") vollständig zu sperren.
Ergänzend zu Ziffer 8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt: Die Haftung und Schadensersatzansprüche sind in jedem Einzelfall auf die Höhe des einzelnen Auftragswertes beschränkt.
InterNetX wird die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur für eigene Zwecke verwenden und keinesfalls an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist vom Kunden ausdrücklich gewünscht oder für die Erfüllung des Vertrages erforderlich.
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesen BVB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit es sich nicht um solche gemäß Ziff. 1 dieser BVB handelt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser BVB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Besonderen Vertragsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen vereinbarten Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbedingung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.